Steuerhinterziehung

Gem. § 370 AO macht sich derjenige strafbar, wer Steuern hinterzieht. Das Scheingeschäft und auch die Gewinnermittlung sind die bekanntesten Beispiele für die Steuerhinterziehung. 

Der Tatbestand des § 370 AO besagt, dass sich derjenige strafbar macht, der falsche, unvollständige oder unterlassene Angaben in Steuersachen tätigt. Eine Steuerhinterziehung kann zum einen durch aktives Tun gem. § 370 Abs.1 Nr.1 AO erfolgen, aber auch durch Unterlassen gem. § 370 Abs.1 Nr.2 AO. 

Der Erfolg der Steuerhinterziehung beim Steuerhinterzieher liegt daran, dass er eine Verkürzung oder einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil erlangt. Erforderlich für die Erfüllung der Strafbarkeit ist mithin, dass die Straftat vorsätzlich und nicht fahrlässig begangen wird. 

Es können unter anderem

  • Kapitalsteuer,
  • Einkommensteuer,
  • Körperschaftsteuer,
  • Umsatzsteuer und
  • Erbschaftssteuer

hinterzogen werden. 

Kommt es zu einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO, so trifft den Steuerhinterziehung eine unverzügliche Berichtigungspflicht nach § 153 AO. Diese Pflicht gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem er Kenntnis der falschen oder unrichtigen Angaben beim Finanzamt erlangt hat. 

Nicht in allen Fällen erhält der Steuerhinterzieher einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Nach § 371 AO steht diesem die Möglichkeit der Selbstanzeige und so die Chance auf Straffreiheit zu. Jedoch ist diese Selbstanzeige ausgeschlossen, wenn die Steuerhinterziehung bereits durch eine Behörde festgestellt wurde und es ermittelt wird. 

Der Steuerschaden und die Steuerschuld beeinflussen die Strafe einer Steuerhinterziehung. Ein Bußgeldverfahren wird dann eingeleitet, wenn es sich lediglich um eine Steuerordnungswidrigkeit handelt. Die Rechtsfolge der Steuerhinterziehung kann in einer Geldstrafe bestehen, kann aber auch durch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahre darstellen. Jedoch können Milderungsgründe dargelegt werden. Die Beihilfe zur Steuerhinterziehung und der Versuch der Steuerhinterziehung ist ebenfalls strafbar. 

Diese Seite soll Ihnen in Grundzügen die Steuerhinterziehung darlegen, den Tatbestand erklären und die Möglichkeit der Selbstanzeige erläutern.